Modellflugplatz
Modellfluggruppe Phoenix Lichtenfels e.V.
Unser Fluggelände befindet sich in der Gemarkung Zeublitz der Gemeinde Altenkunstadt im Landkreis Lichtenfels auf einer Anhöhe zwischen Wolfsloch und Spießberg. Umgeben sind wir von Wiesen und landwirtschaftlichen Nutzflächen. Unsere Grasbahn hat eine Länge von 130 Metern und eine Breite von ca. 15 Metern. Der Sicherheitsbereich zwischen Lande-/Startbahn und dem Vorbereitungs-/Aufenthaltsbereich hat eine Breite von 50 Metern. Welche und wie viele Modelle gleichzeitig geflogen werden dürfen, ist in der aktuellen Aufstiegs- und Betriebserlaubnis festgelegt.
Gastpiloten und Gäste
Gäste und Gastpiloten sind bei uns am Platz jederzeit gerne willkommen. Wir bitten Sie jedoch vorher Kontakt mit der Vorstandschaft aufzunehmen, um die Rahmenbedingungen zu klären. Eine formlose Email über unser Kontaktformular reicht dazu aus. Die Gastpilotengebühr beträgt 3,00 € pro Tag bzw. 20,00 € vierteljährlich.
Welche und wie viele Modelle gleichzeitig geflogen werden dürfen, ist in der aktuellen Aufstiegs- und Betriebserlaubnis festgelegt. Hier sind auch die maximalen Schallpegel je Modell festgelegt.
Außerdem benötigt jeder Gastpilot einen gültigen Versicherungsschutz und einen Nachweis hierüber. Ebenso ist ein gültiger Kenntnisnachweis des DMFV notwendig um bei uns am Platz starten und fliegen zu dürfen.
Für Modelle mit Verbrennungs- oder Turbinenantrieb (Hubschrauber) ist auch ein gültiger Lärmpass vorzulegen.
Anfahrt zum Modellflugplatz
Aus Richtung Lichtenfels B173 oder Richtung Kulmbach B289 kommend biegen Sie in Hochstadt am Main (in der Kurve beim Edeka-Markt) in die Wolfslocher Straße/LIF3 ab. Folgen Sie der Vorfahrtsstraße für ca. 2 Kilometer und fahren Sie komplett durch Wolfsloch bis Sie kurz nach der Firma Gutmann, an dem höchsten Punkt der Anhöhe, nach links in einen Flurbereinigungsweg abbiegen. Nach ca. 300 Metern biegen Sie links auf einen Schotterweg ab und nach weiteren 300 Metern sind Sie direkt bei uns. Damit Sie den Weg zu unserem Modellflugplatz leichter finden, können Sie sich hier einen Überblick verschaffen.
Aufstiegs-/Betriebserlaubnis
Unsere aktuell gültige (Stand Juli 2024) Aufstiegs- und Betriebserlaubnis erlaubt den Betrieb von Flugmodellen im nachfolgend beschriebenen Umfang:
- Aufstieg von Flugmodellen ohne Verbrennungsmotoren bis max. 12 kg Gesamtmasse.
- Aufstieg von Flugmodellen mit Kolbenverbrennungsmotoren bis max. 12 kg Gesamtmasse. Es dürfen maximal drei Flugmodelle mit Kolbenverbrennungsmotor gleichzeitig betrieben werden, die einen Schallpegel von 72 dB(A)/25 m je Modell nicht überschreiten. Werden maximal zwei Flugmodelle mit Kolbenverbrennungsmotor gleichzeitig betrieben, erhöht sich der maximal zulässige Schallpegel je Modell auf 74 dB(A)/25 m, wird maximal ein Flugmodell dieser Art betrieben, erhöht sich der maximal zulässige Schallpegel des Modells auf 77 dB(A)/25 m.
- Aufstieg von Flugmodellen mit Turbinenantrieb (Hubschrauber) bis max. 12 kg Gesamtmasse. Es dürfen maximal zwei Flugmodelle mit Turbinenantrieb (Hubschrauber) gleichzeitig betrieben werden, die einen Schallpegel von 83 dB(A)/25 m je Modell nicht überschreiten. Wird maximal ein Flugmodell mit Turbinenantrieb betrieben, erhöht sich der maximal zulässige Schallpegel des Modells auf 86 dB(A)/25 m.