Luftraum für Modellflug

Luftsperrgebiete, Flugbeschränkungsgebiete, Zonen

 

Luftraum für Modellflug (allgemein)

Der für Modellflieger frei zu nutzende Luftraum ist der Luftraum G (Golf). Dieser Luftraum geht in der Regel bis zu einer Höhe von 762 Meter über Grund (2500 Fuß). In besonderen Bereichen kann der kontrollierte Luftraum E schon ab 1000 Fuß, also ab 304,80 m über Grund beginnen.

Für die Nutzung des kontrollierten Luftraums (E, D, C) ist eine Flugverkehrskontrollfreigabe bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) einzuholen. Auch für das Einfliegen in eine RMZ (Radio Mandatory Zone) ist eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde notwendig, soweit nicht eine Funkkommunikation mit der Kontrollstelle des in der RMZ liegenden Flugplatzes besteht.

Für Kontrollzonen von internationalen Verkehrsflughäfen mit DFS-Flugplatzkontrolle ist eine Flugverkehrskontrollfreigabe für Flugmodelle bis zu einer Startmasse von 5 kg und bis zu einer Höhe von 50 Metern über Grund automatisch erteilt, sofern der Betrieb mindestens 1,5 km entfernt zur nächsten Begrenzung des Flugplatzes stattfindet.

Vor dem Start des Flugmodells, bzw. des Multicopters, ist zu prüfen, wie der örtliche Luftraum strukturiert ist, insbesondere, ab welcher Höhe der kontrollierte Luftraum (E) beginnt.

Neben, zum Teil kostenpflichtigen, Apps für das Smartphone, die auf Grundlage der aktuellen Position Daten über die örtliche Luftraumstruktur liefern, kann die örtliche Luftraumordnung auch über das Internetangebot der Deutschen Flugsicherung (DFS) eingesehen werden. Hierfür ist über die Internetseite https://secais.dfs.de/pilotservice/home.jsp eine kostenlose Registrierung nötig. Über die Rubrik „VFReBulletin“ kann dann die Luftfahrerkarte, die sogenannte ICAO-Karte, eingesehen werden. Hierbei ist ein Heranzoomen an den eigenen Standort möglich. Liegt man in einem Bereich, der von einer blauen Linie eingeschlossen ist, bei der das Kästchen „E 1000 AGL“ nach innen zeigt, bedeutet das, das der kontrollierte Luftraum E schon ab 1000 Fuß, also ab 304,80 m über Grund beginnt.

Seit einiger Zeit und ohne Registrierung ist die ICAO-Karte auch im WebAUP-Portal der Deutschen Flugsicherung (DFS)    https://secais.dfs.de/pilotservice/service/aup/aup_edit_map.jsp abrufbar.

 

Luftsperrgebiete oder Luftbeschränkungsgebiete

Über die allgemeinen Regelungen hinaus können Luftsperrgebiete oder Flugbeschränkungsgebiete eingerichtet sein, in denen zumindest temporär, also auch für einen bestimmten Zeitraum, auch der Modellflug verboten ist. Zum Beispiel bei Anwesenheit hochrangiger Politiker, Anwesenheit des Papstes, Abriss eines Kernkraftwerkes usw.

Die nötigen Angaben zu den oben genannten Gebieten werden in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) veröffentlicht.

 

Luftraum und Luftraumzonen

Die verschiedenen Lufträume und Zonen sind hier auf Seiten 12/13 ersichtlich:
https://www.dfs.de/homepage/de/medien/publikationen/sicherer-sichtflug.pdf?cid=fiv

 

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