Modellflugbetrieb & Naturschutz

Auflagen in und über naturgeschützten Gebieten

 

Der Modellflugbetrieb ist in und über besonders naturgeschützten Gebieten wie Naturschutzgebieten, Nationalparks, FFH-Gebieten und EU-Vogelschutzgebieten verboten.

Das Verbot gilt nicht, wenn nach dem Landesrecht eine entsprechende naturschutzrechtliche Genehmigung und Befreiung erteilt ist oder in der jeweiligen Verordnung vorgesehen ist.

Das Überflugverbot gilt nicht für den Überflug von Landschaftsschutzgebieten.

Das Starten und Landen in einem Landschaftsschutzgebiet kann jedoch durch die jeweilige Verordnung verboten oder genehmigungsbedürftig sein.

Eine Karte mit Schutzgebieten finden Sie beim Kartendienst Schutzgebiete des „Bundesamt für Naturschutz“ auf folgender Website: https://geodienste.bfn.de/schutzgebiete.