Musterzulassung
"für Modelle über 25kg bis 150kg"
Flugmodelle mit einer höchstzulässigen Startmasse über 25 kg bis 150 kg unterliegen der Musterzulassung. Neben der Musterzulassung muss der Steuerer eines Flugmodells über 25 kg auch eine Lizenz bzw. einen Schein/Ausweis für Steurer erwerben. Die Prüfung der Musterzulassung sowie die Abnahme des Steuererscheins führen die nach § 31c LuftVG beauftragten Verbände durch. Dies sind nach § 4a BeauftrV DMFV und DAeC. Infos zur Musterzulassung und zum „Ausweis für Steuerer“ finden Sie auf folgender Webseite: https://www.dmfv.aero/der-verband/spezialthemen/zulassung/.