Nachtflug mit Flugmodellen

Betriebserlaubnis notwendig

 

Für das Fliegen von Flugmodellen in der Nacht ist eine besondere Betriebserlaubnis notwendig.

Die offizielle Definition für die Nacht in der Luftfahrt lautet: Die Stunden zwischen dem Ende der bürgerlichen Abenddämmerung und dem Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung. Die bürgerliche Dämmerung endet am Abend und beginnt am Morgen, wenn sich die Mitte der Sonnenscheibe 6° unter dem Horizont befindet.

Die jeweiligen Zeiten sind auf folgender Website zu finden: www.dwd.de/DE/fachnutzer/luftfahrt/teaser/luftsportberichte/daemmerungszeiten_node.html.